Zollvorschriften:
Die Zollvorschriften der Republik Kroatien sind mit den Normen der EU-Mitglieder übereingestimmt.
Die fremde Währung kann man frei ein- und austragen (im maximalen Wert 3 000 Euro); in heimischer Währung - maximale erlaubte Summe ist 15 000 HRK.
Kostbare profesionelle und technische Ausstattung soll an dem Grenzübergang angemeldet werden. Für die Haustiere, die mit dem Besitzer fahren, wird das Internationale tierärztliche Gesundheitszeugnis benötigt. Die Tollwut-Impfung muss mindestens 15 Tage vor der Reise erfolgt sein und darf bei der Einreise nicht länger als 6 Monate zurückliegen.
Für Waren, deren Rechnungsbetrag 500 HRK übersteigt, erhalten die Touristen Umsatzsteuerrückvergütung, wenn sie beim Ausgang an dem Grenzübergang das bestätigte Formular "Porezni èek" (Tax cheque) abgeben. Informationen: Die Zollverwaltung der Republik Kroatien (Telefon: 01 6102 333). Mehrere Informationen: www.carina.hr
Umsatzsteuerrückvergütung für Touristen
Die Touristen, die in Kroatien die Waren kaufen, deren Rechnungsbetrag 500 HRK übersteigt, (außer des Treibstoffs), können beim Ausgang aus Kroatien den Anspruch auf die Umsatzsteuerrückvergütung ("Porez na dodanu vrijednost", "PDV") erheben.
Beim Einkauf bekommt der Kunde das Formular PDV-P, das sofort ausgefüllt und bestätigt werden soll. Beim Ausgang soll die Rechnung mit einer Bestätigung der Ausgangszollstelle versehen werden.
Die beim Einkauf bezahlte Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer kann in HRK vergütet werden, und zwar in 6 Monaten im Geschäft, wo die Waren gekauft wurden (in diesem Fall bekommt man das Geld vom Verkäufer). Die andere Möglichkeit ist, die Rechnung, versehen mit einer Bestätigung der Ausgangszollstelle, an den Verkäufer zu senden, zusammen mit der Nummer des Bankkontos, auf das die Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer vergütet wird. In dem Fall erfolgt die Vergütung in 15 Tagen nach dem Empfang der Rechnung.
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